Häufig gestellte Fragen

Was ist Ergotherapie und für wen ist sie geeignet?

Wir unterstützen Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist
es, sie bei der Bewältigung des Alltags und der Steigerung ihrer Lebensqualität zu unterstützen.

Welche Probleme behandelt die Ergotherapie Altenbach?

Unsere Praxis behandelt ein breites Spektrum an Problemen, darunter psychische, sensorische,
neurologische und motorische Einschränkungen. Unser Schwerpunkt liegt bei Verhaltens- und
Entwicklungsstörungen bei Kindern und psychischen Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen.

Woher bekomme ich eine Verordnung?

Eine ergotherapeutische Heilmittelverordnung erhalten Sie von ihrem behandelnden Arzt oder
Psychotherapeuten, welche bei allen gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen anerkannt sind.

Wie lange geht eine Einheit, wie oft kann ich sie wahrnehmen?

Die Behandlung eines Patienten ist auf dem Rezept vom Arzt/Psychotherapeuten festgelegt. Sie
dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und erfolgt überwiegend 1-2x die Woche.

Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?

Die Dauer der Behandlung hängt von der individuellen Problematik und dem Fortschritt des Patienten
ab. Die Ergotherapie kann von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren reichen.

Sind auch Hausbesuche möglich?

Ja. Nach entsprechender Verordnung eines Hausbesuches durch den Arzt kann die Therapie aus
gesundheitlichen Gründen auch im häuslichen Umfeld oder einer anderen sozialen Einrichtung
(Pflegeheim, Behindertenwohnheim) stattfinden.

Werden Kosten der Ergotherapie von den Krankenkassen übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist den Großteil der ergotherapeutischen Behandlung.
Gesetzliche Patienten ab 18 Jahren haben eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10€ je Verordnung,
zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Heilmittelpraxis. Vollendet der Patient während der
Behandlung sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10% Zuzahlung zu
leisten.
Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme